In unserer Gesellschaft ist das Thema Insolvenz oder Insolvenzverfahren, anders als beispielsweise in den USA, überwiegend negativ mit einem bestimmten Stigma behaftet. Das Stigma des Versagens! Diese Stigmatisierung ist in den meisten Fällen jedoch vollkommen unbegründet.
Es gibt zahlreiche Gründe, aufgrund derer ein Unternehmen oder eine Person in Zahlungsschwierigkeiten oder in die Zahlungsunfähigkeit geraten kann. Der Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, eine Scheidung, Beendigung von Verträgen seitens eines wichtigen Vertragspartners, eine Kreditlinie wurde unerwartet nicht verlängert, die Coronakrise, etc. Die Liste an Gründen könnte noch unendlich fortgesetzt werden.
Von Seiten der Betroffenen sollte ein Insolvenzverfahren nicht als negativer Einschnitt, sondern als Chance gesehen werden, das Leben wieder in ein positives Fahrwasser zu lenken. Welche Chancen Ihnen ein Insolvenzverfahren bietet und warum ein Insolvenzverfahren insbesondere einen unheimlich positiven Effekt auf die Psyche haben kann, wird Ihnen in den nachfolgenden Punkten erläutert.
Auch für Gläubiger stellt die drohende oder bereits eingetretene Insolvenz eines Vertragspartners oft eine Herausforderung dar. Zahlungen, mit denen man fest gerechnete hat, bleiben aus. Aufgrund der ausbleibenden Zahlungen können eigene Zahlungsverpflichtungen nicht erbracht werden, der Insolvenzverwalter verlangt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erhaltene Zahlungen zurück oder fordert die Gläubiger auf, ihre Forderung in formell korrekter Weise zur Insolvenztabelle anzumelden, etc.
Gläubiger sollten in diesen Fällen nicht resignieren und das Schicksal seinen Lauf nehmen lassen, nach dem Motto „Das war´s dann wohl!“. Je nach Fallgestaltung können Gläubiger ihre Ansprüche aus gesicherten Rechten oder als Masseforderung direkt gegen den Insolvenzverwalter geltend machen. Auch sind die von Insolvenzverwaltern geltend gemachte Forderungen möglicherweise unberechtigt. Grund hierfür kann beispielsweise eine mangelnde oder falsche Informationsbasis auf Seiten des Verwalters sein.
Zudem werden in vielen Bereichen, zum Beispiel im Mietrecht oder Arbeitsrecht, die allgemeinen gesetzlichen Regelungen durch insolvenzrechtliche Regelungen überlagert, so dass die dortigen Vorschriften nicht mehr uneingeschränkt anwendbar sind. Hier sei auf die Möglichkeit verwiesen, Mietverträge durch die Insolvenzverwaltung vorzeitig zu beenden.
Welche Möglichkeiten Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens offen stehen und wie sie ihre Rechte geltend machen können, wird nachfolgend näher dargelegt.
Wenn in den nachfolgenden Beiträgen von „Schuldner/n“, „Gläubiger/n“, "Geschäftsführer/n", "Gesellschafter/n", "Arbeitnehmer/n", "Arbeitgeber/n", "Erbe/n", "Erblasser/n" oder "Insolvenzverwalter/n "die Rede ist, so sind hiermit (m/w/d) gemeint. Die Darstellung der männlichen Form erfolgt lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit.