Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies umfasst insbesondere die Themen Arbeitszeit, Arbeitsort, die Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen, Freistellung, Bonuszahlungen, Wettbewerbsverbote, Regelungen zum Datenschutz, etc.

 

Die einzelnen Regelungen im Arbeitsvertrag können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ergänzt werden. Daneben bestehen ungeschriebene Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis selbst ergeben.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich unter anderem folgende Fragen: 

  1. Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden? 
  2. Gibt es Mindestanforderungen an einen Arbeitsvertrag?
  3. Hat der Arbeitnehmer ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages?
  4. Gibt es neben dem Arbeitsvertrag auch ungeschriebene Rechte und Pflichten, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen?
  5. Sind die Regelungen für den Arbeitnehmer auch dann bindend, wenn der Arbeitgeber von zwingenden gesetzlichen Vorgaben abweicht? 

1. Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden?

 

Die klare Antwort, nein! Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform. Das heißt, ein Arbeitsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn sich die Parteien mündlich auf ein Arbeitsverhältnis einigen.

 

2. Gibt es Mindestanforderungen an einen Arbeitsvertrag?

 

Ein Arbeitsvertrag muss gewisse Mindeststandards erfüllen. Welche das sind, ergibt sich aus dem Nachweisgesetz (NachwG). In § 2 NachwG sind diese Mindeststandards aufgeführt. Diese sind: 

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  • die vereinbarte Arbeitszeit,
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

 

3. Hat der Arbeitnehmer ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages?

 

Grundsätzlich steht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei, den Inhalt des Arbeitsvertrags auszuhandeln. Eine Regelung, nach welcher der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten einseitig vorgeben darf, gibt es insoweit nicht. Maßgeblich ist dann häufig, wer eher auf den Abschluss des Arbeitsvertrags angewiesen ist.

 

4. Gibt es neben dem Arbeitsvertrag auch ungeschriebene Rechte und Pflichten, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen?

 

Neben den arbeitsvertraglichen Regelungen gibt es noch die so genannten Treuepflichten des Arbeitnehmers. Diese sind 

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Rücksichtnahme- und Schutzpflichten
  • Arbeitsschutzpflicht
  • Wettbewerbsverbot 

Auch den Arbeitgeber treffen ungeschriebene Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, dies sind im Folgenden: 

  • Fürsorgepflicht
  • Entgeltsicherung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gewährung von Urlaub
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • Anfertigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses

 Verstößt eine Partei gegen eine solche Regelung, so kann die andere Partei ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

5. Sind die Regelungen für den Arbeitnehmer auch dann bindend, wenn der Arbeitgeber von zwingenden gesetzlichen Vorgaben abweicht?

 

Der Arbeitgeber kann von gesetzlich zwingenden Regelungen nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen abweichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterworfen ist.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder persönlich betroffen sein, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt stehe ich Ihnen zur Verfügung.