Befristung von Arbeitsverhältnissen


Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer können ein Interesse daran haben, Arbeitsverhältnisse nur für eine bestimmte Zeit einzugehen. Die Gründe hierfür sind zahlreich.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich unter anderem folgende Fragen:

 

  1. Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag? 
  2. Was ist eine zweckbefristeter Arbeitsvertrag?
  3. Muss es immer Gründe für eine Befristung geben?
  4. Muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
  5. Kann auch während eines befristeten Arbeitsvertrages gekündigt werden?
  6. Was versteht man unter einer Kettenbefristung?
  7. Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung?
  8. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung fortgesetzt wird?
  9. Was tun gegen eine unzulässige Befristung?

 

1. Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag?

 

Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, bei dem das Arbeitsverhältnis automatisch durch Zeitablauf und ohne vorausgegangene Kündigung endet.

 

2. Was ist ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag?

 

Das Arbeitsverhältnis endet auch hier automatisch und ohne Kündigung. Im Gegensatz zum zeitlich befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis allerdings nicht mit Zeitablauf, sondern mit Erreichen eines bestimmten Zwecks oder mit dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses.

 

3. Muss es immer Gründe für eine Befristung geben?

 

Ein befristeter Arbeitsvertrag kommt insbesondere in Fällen in Betracht, bei denen es Gründe für die Befristung gibt. Es handelt sich in solchen Fällen um befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund, beispielsweise Schwangerschaftsvertretung, Saisonarbeiter, etc.

 

Daneben gibt es befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund. Im Gegensatz zu den befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund können diese nur zeitlich eingeschränkt vereinbart werden. Nämlich maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei der ursprünglich befristete Arbeitsvertrag in dieser Zeit maximal dreimal verlängert werden darf.

 

4. Muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?

 

Ja. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht schriftlich geschlossen, so ist die Befristung unwirksam. Das hat allerdings nicht zur Folge, dass der Arbeitsvertrag insgesamt unwirksam ist, sondern lediglich die Befristungsabrede. Der Arbeitsvertrag gilt dann unbefristet fort.

 

5. Kann auch während eines befristeten Arbeitsvertrages gekündigt werden?

 

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Laufzeit ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag oder in einem einschlägigen Tarifvertrag vereinbart wurde. Die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt aber weiterhin bestehen.

 

6. Was versteht man unter einer Kettenbefristung?

 

Unter einer Kettenbefristung versteht man die Hintereinanderschaltung mehrerer befristeter Arbeitsverträge. Liegen Sachgründe für eine Befristung des Arbeitsvertrages vor, so kann eine Kettenbefristung grundsätzlich immer wieder erfolgen. Bei sachgrundloser Befristung nur eingeschränkt, siehe Ziffer 3.

 

7. Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung?

 

Ist eine Befristung unzulässig, so hat dies zur Folge, dass der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Das Arbeitsverhältnis kann dann frühestens zum vereinbarten Ende im Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden, es sei denn, der Arbeitsgeber hat sich die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt im Arbeitsvertrag vorbehalten.

 

8. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung fortgesetzt wird?

 

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Frist von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fortgesetzt, so gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

9. Was tun gegen eine unzulässige Befristung?

 

Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, die Befristung sei unzulässig und will er dagegen vorgehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Entfristungsklage einreichen. Die Klage muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder persönlich betroffen sein, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.