Abmahnung des Arbeitnehmers


Jeder hat von ihr bereits gehört oder eventuell mit ihr Bekanntschaft gemacht: Der arbeitsrechtlichen Abmahnung! Die Abmahnung wird hauptsächlich von Arbeitgebern genutzt, um dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vor Augen zu führen. Sie steht aber auch dem Arbeitnehmer als Instrument zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich unter anderem folgende Fragen: 

  • Was ist eine Abmahnung? 
  • Muss eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen?
  • Kann auch der Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen?
  • Welchen Inhalt muss eine Abmahnung haben?
  • Muss einer Kündigung immer eine Abmahnung vorausgehen?
  • Darf erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden?
  • Was kann man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat? 

1. Was ist eine Abmahnung?

 

Eine Abmahnung ist eine Rüge einer Partei aus dem Arbeitsverhältnis, die mit einer Kündigungsandrohung verbunden ist. Hiernach ist die Abmahnung auch von anderen Rügen abzugrenzen. Wird lediglich eine Rüge ohne Bezugnahme auf eine Kündigung im Wiederholungsfall ausgesprochen, so handelt es sich lediglich um eine Ermahnung, Verwarnung oder Belehrung. Eine solche sollte man natürlich ernst nehmen, weitere Konsequenzen hat eine solche Rüge jedoch erstmal nicht.

 

2. Muss eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen?

 

Nein. Eine Form ist nicht vorgesehen. Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden.

 

3. Kann auch der Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen?

 

Ja. Auch der Arbeitnehmer hat das Recht, gegenüber dem Arbeitgeber eine Abmahnung auszusprechen, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.

 

4. Welchen Inhalt muss eine Abmahnung haben?

 

Eine Abmahnung muss nicht als solche bezeichnet sein. Maßgeblich ist der Inhalt der Rüge. Damit eine Abmahnung in Sinne des Gesetzes vorliegt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, die gemeinsam vorliegen müssen. 

  • Das beanstandete Verhalten muss genau beschrieben sein
  • Eine Aufforderung, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu ändern und
  •  Die Androhung von Rechtsfolgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses 

5. Muss einer Kündigung immer eine Abmahnung vorausgehen?

 

Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer wieder auf den richtigen Weg gebracht werden, sein vertragswidriges Verhalten in Zukunft zu ändern und eine verhaltensbedingte Kündigung bei nochmaligem Verstoß zu verhindern. Da die Kündigung das schärfste Instrument eines Arbeitgebers ist, muss er zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die ihm zur Verfügung stehen. Daher spielt die Abmahnung hier eine wesentliche Rolle. Diese muss einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel vorausgehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend war, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.

 

6. Darf erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden?

 

Nein. Es gibt keine Regelung, nach welcher der Arbeitgeber erst nach dem Ausspruch von drei Abmahnungen kündigen darf. Nach wie vielen Abmahnungen eine Kündigung ausgesprochen werden darf, ist eine Frage des Einzelfalles. Bei einem schwerwiegenden Verstoß bedarf es ggf. gar keiner vorherigen Abmahnung.

 

7. Was kann man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

 

Hier stehen dem Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. 

  • Verfassen einer Gegendarstellung 
  • Klage auf Rücknahme der Abmahnung 
  • Der Arbeitnehmer lässt die Abmahnung so stehen und macht nichts 
  • Der Arbeitnehmer nimmt Kontakt zum Betriebsrat auf 

Welche Vorgehensweise ratsam ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder persönlich betroffen sein, können Sie sich gerne jederzeit an mich, als Anwalt für Arbeitsrecht, wenden.