Die Insolvenz der Heubach Colorants Germany GmbH hat viele Arbeitnehmer in eine schwierige Lage gebracht. Besonders betroffen sind diejenigen, die eine Abfindung in Form von Übergangsgeldern erwartet haben, diese nun aber nicht erhalten. In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die notwendigen Schritte zu erläutern.
Verständnis der Situation: Die Insolvenz eines Unternehmens führt oft dazu, dass vertraglich zugesicherte Abfindungen nicht gezahlt werden können. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Dennoch haben Sie Rechte und Möglichkeiten, um Ansprüche geltend zu machen.
Ihre Ansprüche: Auch wenn Heubach Insolvenz angemeldet hat, können Abfindungsansprüche unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden. Diese müssen jedoch korrekt und rechtzeitig beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
- Dokumente sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Ihren Arbeitsvertrag und die Vereinbarung zur Abfindung.
- Insolvenzverwalter kontaktieren: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie in der Regel ein Schreiben des Insolvenzverwalters mit der Aufforderung, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Achten Sie hierbei darauf, die Forderung in der gesetzten Frist mit allen relevanten Unterlagen anzumelden, damit Sie an einer Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden.
- Rechtliche Beratung: Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und korrekten Anmeldung Ihrer Forderung um sicherzustellen, dass Sie bestmöglich bei der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung meistern und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.
TIPP: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die Kosten der Anmeldung in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst und die Anmeldung für Sie somit vollkommen kostenfrei (ggf. fällt eine Selbstbeteiligung entsprechend Ihrer Rechtsschutzbedingungen an). Eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie.