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Zukunftsängste nach einer Kündigung? Nicht mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite!

Nach einer Kündigung kann die Angst vor der Zukunft lähmen. jetzt heißt es einen kühlen Kopf bewahren, denn viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. 

1. Kann mein Arbeitgeber mir einfach so kündigen?

Grundsätzlich nein! Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf grundsätzlich eines Kündigungsgrundes. Man unterscheidet hier zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungsgründen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und im Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind.

2. Kann mich mein Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses grundlos kündigen?

Innerhalb der ersten sechs Monate kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Kündigungsgrund beenden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Kündigung einfach so hinnehmen sollten, denn auch hier gibt es Möglichkeiten, die Kündigung anzugreifen. 

3. Gibt es weitere Gründe, aus denen eine Kündigung unwirksam sein kann, auch wenn Kündigungsgründe vorliegen?

Ja. Eine Kündigung kann auch aus formalen Gründen unwirksam sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kündigung nicht oder von der falschen Person unterschrieben wurde, wenn die Kündigung zu spät ausgesprochen wurde oder gar nicht zugegangen ist, wenn die Kündigung nur per E-Mail oder WhatsApp erklärt wurde, etc.

4.Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung wenn ich gekündigt wurde?

Grundsätzlich "Nein". Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es so nicht. Die Zahlung einer Abfindung ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.  

5. Ich habe schon viel über das Thema Abfindung gelesen und traue mir zu, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Warum sollte ich dennoch einen Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht an meiner Seite haben?  

Das Internet ist voll mit pauschalen Informationen zum Thema Abfindung. Aber jeder Fall ist anders und auch jedes Verhältnis zwischen den Arbeitsparteien ist individuell. Die Höhe der Abfindung lässt sich auch nicht anhand einer Tabelle pauschal bestimmen, sondern hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Länge der Betriebszugehörigkeit, der Höhe des regelmäßigen Bruttolohns (Fixgehalt und variable Vergütung), der Rechtmäßigkeit der Kündigung, weiterer bestehender Ansprüche wie Urlaubsabgeltung. Zudem von weichen Faktoren wie der Erfahrung des Arbeitgebers/ Arbeitnehmers mit Abfindungsverhandlungen, ob das Arbeitsverhältnis vergiftet ist oder man sich auf Augenhöhe begegnet, etc., etc.. Die Liste der zu beachtenden Faktoren ist faktisch unendlich. 

Um hier kein Geld liegen zu lassen, sollten Sie sich daher an einen Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht wenden der Ihnen nach einer Kündigung und den Verhandlungen über eine Abfindung zur Seite steht. 

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich die Faktoren, Stellschrauben und taktischen Manöver, um für Sie die bestmögliche Abfindung nach einer Kündigung herauszuholen.

Als verlässlicher Partner stehe ich Ihnen für eine Zusammenarbeit jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne über meine Webseite oder direkt über das Kontaktformular.